Allgemeine Geschäftsbedingungen
PattyHome behält sich vor die Bonität des Kunden zu Prüfen.
Bei einem Neuauftrag wird immer eine Abklärung vor Ort gemacht, dabei wird einmalig eine Pauschale von 50. -- CHF für unseren Aufwand verrechnet.
Geltungsbereich
Die Angebote und Dienstleistungen von PattyHome erfolgen ausschliesslich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden. Bei Vertragsabschluss gelten diese Bedingungen als von den Vertragspartnern angenommen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur in Form einer schriftlichen Bestätigung von PattyHome wirksam.
Pet - Sitting ( Tierbetreung )
- Die zu betreuenden Tiere müssen alle in der Schweiz üblichen Impfungen besitzen sowie entwurmt sein.
- Bei Hunden ist der Chip obligatorisch, bei Katzen von Vorteil.
- Aggressive Tiere werden deren Verhaltensmuster angepasst nur bedingt betreut.
- Krankheiten sind vor Auftragserteilung mitzuteilen. Der Kunde wird für Schäden an Dritten infolge von Krankheiten seiner Tiere schadenersatzpflichtig.
- Die Haftung für die Tiere obliegt den Besitzern, auch während deren Abwesenheit.
- Für jegliche Schäden, die durch das zu betreuende Tier gegenüber Dritten angerichtet werden, haftet ausdrücklich der Kunde.
- Wenn der Besitzer keinen Tierarzt nennt ist es PattyHome vorbehalten zu Ihrem Tierarzt zu gehen.
- Tierarztkosten werden mit Quittung verrechnet bzw. der Tierarzt sendet die Rechnung direkt den Tierbesitzern.
- Der Besitzer verpflichtet sich, PattyHome wahrheitsgemäss über die Verhaltensmuster seiner Tiere inklusive nötiger Medikamentenabgabe zu informieren.
- Bei Todesfall eines Tieres wird dieses vom Tierarzt aufbewahrt, damit der Kunde entscheiden kann wie das Tier bestattet wird. Die Kosten trägt der Kunde.
- PattyHome verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben mit der gebührenden Sorgfalt und Kompetenz nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen. Dies setzt genaue Instruktionen betreffend Fütterung, Krankheiten, Allergien, notwendige Medikamente, Verhaltensauffälligkeiten, besondere Bedürfnisse, etc. seitens des Auftraggebers voraus.
- Wird ein Tier über mehrere Tage vermisst, wird der Kunde sofort benachrichtigt. Ist dies nicht möglich, wird die Polizei sowie umliegende Tierpensionen und Tierheime durch PattyHome informiert.
- Sämtliches Futter, Pflegeutensilien, Medikamente und sonstiges Zubehör wird vom Kunden bereitgestellt.
Hausbetreung von Tieren
- PattyHome verpflichtet sich, die anvertrauten Räumlichkeiten mit grösster Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt der Einrichtung zu achten. Bei Schäden, die durch das Tier verursacht werden, haftet der Kunde
- Der Kunde kann auf Wunsch per SMS oder E-Mail von PattyHome Informationen über das Tier, die Räumlichkeiten, aussergewöhnliche Ereignisse sowie Schäden erhalten.
- Zutritt zur Immobilie erhalten nur speziell ausgewählte Mitarbeiter / in maximal 2 Personen, die Inhaberin der Firma PattyHome, die Polizei, der Feuerwehr, etc. Sollten die Mitarbeiter von PattyHome durch Krankheit oder Unfall ihren Pflichten nicht nachkommen können, wird die Firmeninhaberin die Aufgabe selbst übernehmen oder mit dem Kunden den Einsatz anderen Mitarbeiter / in absprechen.
- Wertsachen, Schmuck und Bargeld sind vom Kunden unter Verschluss zu halten. PattyHome übernimmt keine Verantwortung für Wertsachen die durch Dritte entwendet werden.
- Schlüssel werden persönlich übergeben. Eine Zustellung per Post (nur per Einschreiben) oder auf andere Art und Weise ist aber auf Wunsch und Verantwortung des Kunden möglich.
Tierarztbesuche
- Der Kunde bestimmt das Kostenlimit der Behandlung.
- PattyHome informiert den Kunden ausführlich über Diagnosen, erforderliche Behandlungen sowie zu verabreichenden Medikamente
- Der Kunde ist verpflichtet, PattyHome alle nötigen Angaben betreffend Krankheit und Verhalten des Tieres vor dem Arztbesuch offenzulegen.
- PattyHome haftet nicht für allfällige Schäden durch das Tier oder am Tier.
- Jegliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
House - Sitting ( Haus - Wohnungsbetreung )
- PattyHome verpflichtet sich, die anvertrauten Räumlichkeiten mit grösster Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt der Einrichtung zu achten. Für allfällige Schäden durch Drittpersonen die nicht Mitarbeiter von PattyHome sind übernimmt der Kunde die Haftung.
- Der Kunde wird nach Wunsch durch PattyHome per SMS oder E-Mail über Vorfälle benachrichtigt. Darunter fallen Informationen zu den Räumlichkeiten, aussergewöhnliche Ereignisse eingeschriebene Postsendungen sowie Schäden.
- Zutritt erhalten nur speziell ausgewählte Mitarbeiter / in maximal 2 Personen oder die Inhaberin der Firma PattyHome, die Polizei, der Feuerwehr, etc. Sollten die Mitarbeiter / in von PattyHome durch Krankheit oder Unfall ihren Pflichten nicht mehr nachkommen können, werden die Aufgaben von der Firmeninhaberin erledigt oder mit dem Kunden der Einsatz anderer Mitarbeiter / in abgesprochen.
- Wertsachen, Schmuck und Bargeld sind vom Kunden unter Verschluss zu halten. PattyHome übernimmt keine Verantwortung für Wertsachen, die durch Dritte entwendet wurden.
- Schlüssel werden persönlich übergeben. Eine Zustellung per Post (nur per Einschreiben) oder auf andere Art und Weise ist auf Wunsch und Verantwortung des Kunden möglich.
- Das Haus oder die Wohnung und deren Umgebung werden auf Wunsch des Kunden gereinigt und gepflegt (auch Pflanzen) dies wird separat berechnet und auf der Rechnung aufgeführt.
Home – Cleaning ( Raumpflege )
- PattyHome verpflichtet sich, die anvertrauten Räumlichkeiten mit grösster Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt der Einrichtung zu achten. Für allfällige Schäden durch Drittpersonen die keine Mitarbeiter von PattyHome sind übernimmt der Kunde die Haftung der verursachten Schäden.
- Der Kunde ist während der Reinigung anwesend (die ersten Male) ausser, wenn die Inhaberin von PattyHome oder deren Stellvertreterin anwesend sind.
- Die Haustüre wird stets abgeschlossen, wenn der Kunde abwesend ist. Schlüssel werden von der Inhaberin von PattyHome verwahrt (ausgenommen ausdrücklich anderweitig Vereinbart)
- Zutritt zu der Immobilie erhalten nur speziell ausgewählte Mitarbeiter / in (maximal 2 Personen) oder die Inhaberin der Firma PattyHome, die Polizei, der Feuerwehr, etc. Sollten die Mitarbeiter / in wegen Krankheit oder Unfall ihren Pflichten nicht mehr nachkommen können, werden die Aufgaben durch die Firmeninhaberin von PattyHome übernommen oder ein Einsatz anderer Mitarbeiter / in wird mit dem Vertagspartner abgesprochen.
- Wertsachen, Schmuck und Bargeld sind vom Kunden zu räumen. PattyHome übernimmt keine Verantwortung für Wertsachen, die durch Dritte entwendet werden.
- Schlüssel werden persönlich übergeben. Eine Zustellung per Post (nur per Einschreiben) oder auf andere Art und Weise ist auf Wunsch und Verantwortung des Kunden möglich.
- PattyHome verwendet eigene, biologisch abbaubare Putzmittel. Diese sind im Preis inbegriffen.
- Das Putzen von Fenstern, Storen und andere Grundreinigungen wird separat berechnet.
- Endreinigungen und Neubau Reinigungen werden separat zu einem Festgelegten Preis verrechnet.
- Durch PattyHome werden keine schweren Möbelstücke verrückt, dies macht der Kunde bei Bedarf selber.
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PattyHome
hebt keine losen Kabel unter den Möbeln, Büromöbel und Geräten, um zu putzen.
Sie putzt so gut wie möglich. Der Kunde muss selbst die Kabel an der Höhe
befestigen so das PattyHome besser putzen kann.
Neubaureinigung
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PattyHome räumt den Bauschutt nicht auf das macht der Bauarbeiter, Farbreste werden vom Mahler beseitigt und Kleber von dem Fenstern mit Rahmen werden vom Fensterbauer entfernt.
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PattyHome reinigt nicht, wenn die Bauarbeiter noch viele arbeiten machen muss.
PattyHome reinigt, wenn die Bauarbeiter noch kleine arbeiten machen müssen.
PattyHome behält sich vor, wenn Bauschutt oder Bauarbeiter da sind einen Zuschlag zwischen CHF 500.-- bis CHF 1500.-- zu verlangen.
PattyHome kommentiert alle Schäden mit Fotos und übergibt dies bei der Abgabe, mit schriftlichem Dokument zum unterzeichnen dem Besitzer.
PattyHome macht danach keine gratis Reinigung mehr, wegen dem Baustaub, der sich bis zu einem Jahr noch ablegen kann.
PattyHome verrechnet zusätzlich alle Spezial Produkte die zusätzlich besorgt werden müssen.
Endreinigung
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PattyHome verrechnet separat alle dinge die ersetz werden müssen. Es werden keine grossen Dinge ersetzt dies muss der Mieter selbst machen.
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PattyHome entsorgt keine Möbel, Gegenstände und Kehricht.
- PattyHome verrechnet separat die Abgabe der Wohnungseigentümer.
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PattyHome
kommentiert alle Schäden mit Fotos und übergibt dies bei der Abgabe, mit schriftlichem
Dokument zum Unterzeichnen dem Mieter.
Human – Care ( Pflegebetreung ) (zur Zeit noch nicht Krankassen anerkannt)
Grundsätzliches:
- Das Vertragsverhältnis zwischen PattyHome und ihren Kunden unterliegt den Allgemeinen Bestimmungen.
- Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden nur von «Kunden» gesprochen. Diese männliche Form schliesst die weibliche Form der «Kundinnen» inhaltlich mit ein.
- Das Vertragsverhältnis zwischen PattyHome und ihren Kunden wird durch die individuelle Leistungsvereinbarung auf Basis einer Bedarfsabklärung bestimmt.
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen PattyHome und ihren Kunden, wird vom Kunden ausdrücklich als Bestandteil des Vertragsverhältnisses anerkannt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln generell das Verhältnis zwischen PattyHome und ihren Kunden. Im Rahmen der Leistungsvereinbarung erbringt PattyHome die ambulanten Pflege und Betreuung. Soweit die individuellen Vereinbarungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts Spezielles vorsehen, gelten als Rechtsgrundlage die Bestimmungen des Obligationenrechtes über den Auftrag (Art. 394ff.).
- Wertsachen, Schmuck und Bargeld sind vom Kunden unter Verschluss zu halten.
Zielsetzung
PattyHome unterstützt Kunden und deren nahestehende Bezugspersonen mit pflegerischen, betreuerischen und weiteren Leistungen mit dem Ziel, ein unabhängiges und würdevolles Leben zu Hause zu ermöglichen bzw. zu unterstützen. Mit den Bezugspersonen (maximal 2 Mitarbeiter / in) öffnet man den Weg zur erfolgreichen Hilfe zur Selbsthilfe.
DIENSTLEISTUNG
Bedarfsabklärung
- Beim Ersteinsatz erfolgt zusammen mit dem Kunden und/oder dessen Vertretung und wenn notwendig in Rücksprache mit dem Arzt eine umfassende Abklärung der Gesamtsituation und des individuellen Pflege- und Betreuungsbedarfs. Daraus erfolgt die gemeinsame Planung der notwendigen Massnahmen.
- Das Resultat wird in einem Bedarfsvertrag schriftlich festgehalten.
Leistungsvereinbarung (im Vertrag festgehalten)
Gemäss Leistungsvereinbarung darf das Zeitpensum im Bedarfsfall bis maximal +20% des Stundentotals ohne vorgängige Information der Kunden (oder der gesetzlichen Vertreter) und ohne Anpassung der Leistungsvereinbarung überschritten werden; bei einer Überschreitung um mehr als 20%, muss in diesem Bereich eine neue Leistungsvereinbarung unterzeichnet werden.
Elektronisches Pflegedossier
- Im elektronischen Pflegedossier wird die gesundheitliche Situation des Kunden, sowie alle pflegerischen, betreuerischen oder weiteren Massnahmen erfasst, einschliesslich laufender Veränderungen. Die elektronischen Daten werden in einer geschützten Datenbank der Firma PattyHome verwaltet und archiviert. Kunden erhalten nach schriftlicher Anfrage Einblick in ihr Pflegedossier. Der an den Kunden abgegebene Informations- und Austauschordner ist nach Abschluss der Pflege und Betreuung vollständig an die Firma PattyHome zurückzugeben. Der Kunde erhält eine Kopie vom gesamten Dossier.
- Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass zur Dokumentation des Wundverlaufs Bilder gemacht werden können. Die gemachten Bilder werden nicht für kommerzielle Zwecke genutzt.
Durchführung der Dienstleistungen
- Die Dienstleistungen werden rund um die Uhr erbracht. Der Beginn der Einsatzzeiten wird mit einer Toleranzzeit von plus oder minus 20 Minuten erbracht. Wir erstreben Kontinuität in der Pflege.
- Einsätze, welche der Kunde von Montag bis Freitag nicht mindestens 24 Stunden und für Wochenend- und Feiertagseinsätze nicht mindestens 48 Stunden im Voraus abbestellt, werden verrechnet. Ausnahmeregelungen gelten bei Spitaleintritt und bei Todesfall.
Einsatz von mehreren Mitarbeitenden und Drittorganisationen
- Bedingen besondere Umstände, z.B. die Einführung in pflegerischen oder betreuerischen Massnahmen, den gleichzeitigen Einsatz von zwei Mitarbeitenden, wird die Arbeitszeit von beiden in Rechnung gestellt. In der Regel werden alle Dienstleistungen durch die Mitarbeitenden der Firma PattyHome abgedeckt. Bei speziellen betrieblichen Umständen bleibt der Einsatz entsprechend qualifizierten Personals von Drittorganisationen vorbehalten.
Mitwirkung des Kunden
Ein ungehinderter und fachgerechter Einsatz kann nur erfolgen, wenn der Kunde und die Mitarbeitenden von PattyHome das Ihrige dazu beitragen. Der Kunde erklärt sich mit der Verwendung des üblichen Pflegematerials einverstanden und passt bei Bedarf die Wohnungseinrichtung den Handlungsnotwendigkeiten an. Besonderer Wert wird auf den Einsatz von Hilfsmitteln gelegt, die für den Gesundheitsschutz des Kunden und der Mitarbeitenden unabdingbar sind (z.B. Pflegebett, rutsch-feste Unterlagen, hygienische Verhältnisse die eine angemessene Pflege erlauben, etc.).
Zutrittsmanagement
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, den Mitarbeitenden von PattyHome den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewährleisten. Er hat die Möglichkeit, die Türe selbständig zu öffnen oder eine Option zur Sicherstellung des Zutritts installieren zu lassen (Schlüsseltresor, Badge usw.). Der Kunde kann seinen Wohnungsschlüssel (mind. 3 Stück) kostenpflichtig im Betrieb von PattyHome deponieren. Die Übergabe von Schlüsseln, Schlüsseltresorcodes oder die Programmierung des Airkey Badges ist schriftlich zu quittieren. Die Firma PattyHome lehnt jegliche Haftung ab.
- Zutritt erhalten nur speziell ausgewählte Mitarbeiter / in max. 4 - 6 Personen oder die Inhaberin der Firma PattyHome, die Polizei, der Feuerwehr, Arzt, etc
- Schlüssel werden persönlich übergeben, eine andere Art und Weise ist auf ausdrücklichen Wunsch und Verantwortung des Kunden möglich.
Eindringen in Wohnung
- Finden die Mitarbeitenden die Wohnungstür bei einem planmässigen Einsatz verschlossen vor wird der Mitarbeiter den Kunden oder den Hinterlegten Kontakt sofort Informieren. Die Zutrittsmöglichkeit wird nicht mit Gewalt verschafft ausser, wenn der Verdacht besteht, dem Kunden könnte etwas zugestossen sein. Die Kosten für das Öffnen der Türe gehen zu Lasten des Kunden. Vorbehalten bleiben Fälle, in denen Angehörige innert nützlicher Frist die Wohnung öffnen können.
Dienstleistungsgrenzen
Der Dienstleistungsumfang wird grundsätzlich im Rahmen der Bedarfsabklärung vereinbart.
Dienstleistungen Pflege
- Dienstleistungen können nur soweit übernommen werden oder aufrechterhalten bleiben, als es der Gesundheitszustand des Kunden angesichts der allgemeinen Rahmenbedingungen einer Pflegetätigkeit erlaubt. PattyHome teilt dem Kunden zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit, wenn seine Pflege oder Betreuung aus technischen oder anderen Gründen zu Hause nicht mehr machbar ist, eine gesundheitliche Gefährdung besteht oder sich der Eintritt in eine stationäre Pflegeinstitution aufdrängt. PattyHome kann zu einer passenden Lösung beitragen.
- PattyHome verpflichtet sich, die anvertraute Person diskret und würdevoll zu pflegen. Die Räumlichkeiten mit grösster Sorgfalt zu begehen und auf den Erhalt der Einrichtung zu achten.
- Der Kunde wird nach Wunsch per SMS, Telefonisch oder E-Mail benachrichtigt. Darunter fallen Informationen über die Pflegende Person, die Räumlichkeiten, aussergewöhnliche Ereignisse sowie Schäden.
Arztbesuche
- Der Patient hat seinen Hausarzt, wenn sich der Allgemeinzustand des Patienten verschlechtert wird der Betreuer / in mit Absprache der Inhaberin und des Kunden (Vormund, Familie) einen Krankenwagen rufen.
- PattyHome informiert den Kunden ausführlich über die Diagnosen, erforderlichen Behandlungen sowie zu verabreichenden Medikamente.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle nötigen Angaben zu der pflegebedürftigen Person für einen reibungslosen Ablauf des Arztbesuches zu machen.
- Jegliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive MWST .
- Die fällige Gesamtsumme wird im Vertrag festgelegt.
- Die Kosten werden per Rechnung innert 14 Tagen bezahlt. Sollte die Bonitätsprüfung negativ ausfallen muss der Kunde den Betrag direkt bei der Übergabe begleichen.
- Eine Annullierung des Vertrags erfolgt bis 30 Tage vor Vertragsbeginn kostenlos. Bis 14 Tage vor Vertragsbeginn, sind 50% der Gesamtsumme zu bezahlen. Bei weniger als 14 Tage bis Vertragsbeginn, sind 75% der Gesamtsumme zu bezahlen. Bei weniger als 3 Tage bis Vertragsbeginn, wird die Gesamtsumme zu 100% fällig.
vertragsverlängerung, -verkürzung (ausser bei Human-Care)
- Eine Vertragsverlängerung muss mindestens 2 Tage vor Vertragsende schriftlich oder telefonisch erfolgen.
- Bei einer Vertragsverlängerung gelten die Vereinbarten Modalitäten. Eine Änderung oder Anpassung des Vertrages ist nur bedingt möglich.
- PattyHome kann die Verlängerung des Vertrages grundlos ablehnen.
- Eine Vertragskürzung ist nicht möglich. In diesem Fall bleibt weiterhin die vertraglich festgelegte Gesamtsumme zu bezahlen.
Schlussbestimmungen
Alle nicht festgelegten Angelegenheiten unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen.